Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Granite & Lakes Reisen GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „Granite & Lakes“, „Reiseveranstalter“ oder „wir“), und ihren Kunden (nachfolgend „Reisende“, „Kunde“ oder „Sie“) im Zusammenhang mit der Vermittlung und Durchführung von Reiseleistungen. Sie gelten für Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB, für zusammengestellte Reiseleistungen, für Individualreisen, für Gruppen- und Firmenreisen, für Agenturleistungen sowie für den Erwerb und die Einlösung von Geschenkgutscheinen, soweit nicht ausdrücklich abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Granite & Lakes ist ein Premium-Reiseveranstalter mit Schwerpunkt auf kuratierten Reiseerlebnissen durch Deutschland und angrenzende europäische Regionen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Rundreisen, Städtereisen, Natur- und Aktivreisen, geführten Touren, exklusiven Unterkunftspaketen, maßgeschneiderten Individualprogrammen sowie begleitende Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Ergänzend zu diesen AGB gelten unsere Datenschutzerklärung, unsere Cookie-Richtlinie sowie unsere Nutzungsbedingungen für die Website, soweit diese nicht den Reisevertrag selbst betreffen.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen der Granite & Lakes Reisen GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin, Deutschland, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 30 8472 6193, und dem Kunden geschlossen werden. Sie finden Anwendung unabhängig davon, ob die Buchung schriftlich, telefonisch, per E-Mail, über unsere Website, in unserem Büro in Berlin oder über autorisierte Vertriebspartner erfolgt.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Granite & Lakes stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen Granite & Lakes und dem Kunden, insbesondere Sonderkonditionen für Firmen- oder Gruppenreisen, haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.
1.3 Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die §§ 651a bis 651m BGB über Reiseverträge, sowie die Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes (BGB-InfoV) und der Preisangabenverordnung. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
1.4 Soweit Granite & Lakes lediglich als Vermittler im Sinne des § 651r BGB auftritt und Reiseleistungen Dritter vermittelt, werden die besonderen Regelungen in Abschnitt 28 dieser AGB ergänzend anwendbar. In diesem Fall schuldet Granite & Lakes nicht die Durchführung der vermittelten Leistung selbst, sondern die ordnungsgemäße Vermittlung und die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Sorgfaltspflichten.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Die aktuelle Version ist jederzeit unter terms-and-conditions.php abrufbar. Bei wesentlichen Änderungen nach Vertragsschluss informieren wir bestehende Kunden in Textform über die geänderten Regelungen, soweit dies gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart ist.
2.1 Im Sinne dieser AGB bezeichnet „Pauschalreise“ die Gesamtheit mindestens zweier Reiseleistungen, die aus Transport, Unterbringung oder anderen touristischen Dienstleistungen bestehen und für einen Gesamtpreis angeboten werden, sofern die Leistungen länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung einschließen, entsprechend § 651a Abs. 2 BGB.
2.2 „Zusammengestellte Reiseleistung“ im Sinne der §§ 651w ff. BGB liegt vor, wenn der Reisende auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs auswählt und diese separat bucht, und Granite & Lakes als Unternehmer die Auswahl und getrennte Buchung der einzelnen Leistungen vermittelt.
2.3 „Reiseveranstalter“ ist Granite & Lakes in ihrer Eigenschaft als Unternehmen, das Pauschalreisen im eigenen Namen anbietet und durchführt oder als Unternehmen, das die Erbringung von Reiseleistungen vermittelt. „Reiseleistung“ umfasst insbesondere Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, Führungen, Eintrittsgelder, Mietwagen, Ausflüge und sonstige touristische Leistungen, die Gegenstand des Reisevertrags sind.
2.4 „Reiseunterlagen“ sind alle schriftlichen oder elektronischen Dokumente, die dem Kunden vor oder mit der Reisebestätigung übermittelt werden, einschließlich Reiseprogramm, Leistungsbeschreibung, Preisaufstellung, Stornobedingungen, Hinweise zu Pass- und Visaerfordernissen, Gesundheitsinformationen und Kontaktdaten für Notfälle während der Reise.
2.5 „Reisepreis“ ist der Gesamtpreis der gebuchten Reise einschließlich aller im Vertrag genannten Leistungen und Steuern, abzüglich etwaiger Rabatte oder Gutscheineinlösungen, zuzüglich optionaler Zusatzleistungen, die vom Kunden gesondert gebucht wurden. „Anzahlung“ ist der vertraglich vereinbarte Teilbetrag des Reisepreises, der bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss fällig wird.
3.1 Gegenstand des Reisevertrags ist die von Granite & Lakes angebotene und vom Kunden gebuchte Reiseleistung gemäß der im Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Reiseprogramm, der schriftlichen oder elektronischen Angebotsbestätigung, der Reisebestätigung sowie aus den in den Reiseunterlagen enthaltenen Angaben. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Granite & Lakes.
3.2 Granite & Lakes bietet insbesondere folgende Reiseformen an: geführte Gruppenreisen durch Deutschland und angrenzende Regionen mit festem Reiseprogramm und Reiseleitung; Individualreisen mit maßgeschneiderter Routenplanung und persönlicher Beratung; Städtereisen und Kulturreisen mit Schwerpunkt auf historischen und landschaftlichen Highlights; Natur- und Wanderreisen in Regionen wie den Bayerischen Alpen, den Schwarzwald, das Rheinland, die Mecklenburgische Seenplatte und das Moseltal; Premium-Unterkunftspakete mit ausgewählten Hotels und Pensionen; Firmen- und Incentive-Reisen für Unternehmen und Organisationen; sowie Reisegutscheine für unsere Leistungen.
3.3 Der im Reiseprogramm beschriebene Leistungsumfang umfasst grundsätzlich die ausdrücklich als „inklusive“ gekennzeichneten Leistungen. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, nicht im Programm genannte Mahlzeiten und Getränke, Eintrittsgelder, die nicht ausdrücklich als inklusive aufgeführt sind, Reisegepäckversicherungen, Visa- und Konsulargebühren, sowie Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente.
3.4 Bilder, Karten, Beschreibungen und sonstige Darstellungen in Prospekten, auf der Website oder in Werbematerialien dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Zusicherung über den genauen Leistungscharakter dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, die den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Granite & Lakes klassifiziert Unterkünfte und Leistungen nach transparenten Kategorien, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben werden. „Premium“ kennzeichnet ausgewählte Unterkünfte mit erhöhtem Komfort, persönlichem Service und zentraler oder landschaftlich herausragender Lage. „Standard“ bezeichnet solide, saubere Unterkünfte mit guter Ausstattung für den komfortablen Reisebedarf. „Komfort“ bezeichnet Mittelklasse-Unterkünfte mit ansprechender Einrichtung und zuverlässigem Service. Die konkrete Zuordnung erfolgt in Abstimmung mit unseren lokalen Partnern und wird in den Reiseunterlagen dokumentiert.
Bei geführten Touren stellen wir qualifizierte Reiseleiter ein, die über fundierte Kenntnisse der bereisten Region verfügen und in der Regel über mehrjährige Erfahrung in der Reiseleitung verfügen. Bei Aktivreisen wie Wanderungen oder Radtouren werden Routenschwierigkeiten in der Leistungsbeschreibung angegeben, damit Reisende ihre körperliche Eignung realistisch einschätzen können.
4.1 Die Darstellung von Reiseangeboten auf unserer Website, in Prospekten oder in sonstigen Werbematerialien stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot mit Annahmefrist gekennzeichnet. Durch Absenden einer Buchungsanfrage oder Unterzeichnung eines Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab.
4.2 Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Granite & Lakes die Buchung schriftlich, per E-Mail oder in Textform bestätigt und gleichzeitig eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung übermittelt. Eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail stellt noch keine verbindliche Annahme dar, sofern darin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die endgültige Bestätigung gesondert erfolgt. Bei telefonischen Buchungen wird der Vertrag mit der mündlichen Bestätigung durch unseren Mitarbeiter und anschließender schriftlicher oder elektronischer Bestätigung wirksam.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu den Namen aller Reiseteilnehmer gemäß Reisedokumenten, Geburtsdaten, Kontaktdaten, besonderen Ernährungsanforderungen, gesundheitlichen Einschränkungen, die für die sichere Durchführung der Reise relevant sind, sowie zu Sonderwünschen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der Buchung, zur nachträglichen Preiserhöhung oder zum Verlust von Ansprüchen führen.
4.4 Bei Gruppenbuchungen ab zehn Personen gelten besondere Bedingungen, die in der Gruppenvereinbarung gesondert festgelegt werden. Der Gruppenveranstalter bzw. der buchende Vertreter garantiert, dass er berechtigt ist, im Namen aller Reiseteilnehmer zu buchen, und dass er alle Teilnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen informiert hat. Granite & Lakes ist berechtigt, von jeder teilnehmenden Person eine schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme der Reisebedingungen zu verlangen.
4.5 Minderjährige Reisende dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gebucht werden. Bei Reisen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis sowie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor Reiseantritt vorzulegen. Granite & Lakes behält sich vor, bei fehlenden Unterlagen die Teilnahme zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht, sofern die fehlenden Dokumente auf Versäumnis des Kunden zurückzuführen sind.
5.1 Nach Vertragsschluss übersendet Granite & Lakes dem Kunden unverzüglich eine Buchungsbestätigung mit Angabe des Reisepreises, der gebuchten Leistungen, der Zahlungsmodalitäten, der Stornobedingungen sowie der wesentlichen Reisebedingungen. Mit der Buchungsbestätigung werden dem Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 246a § 1 EGBGB in Verbindung mit Art. 250 EGBGB zur Verfügung gestellt, soweit diese nicht bereits vor Vertragsschluss übermittelt wurden.
5.2 Die Reiseunterlagen, einschließlich des detaillierten Reiseprogramms, der Hotelvouchers, Beförderungstickets, Treffpunkte und Notfallkontakte, werden dem Kunden in der Regel spätestens 14 Tage vor Reisebeginn in elektronischer Form zugesandt. Auf Wunsch und gegen gesonderte Bearbeitungsgebühr können Reiseunterlagen auch postalisch versandt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Zugang, mitzuteilen.
5.3 Enthält die Buchungsbestätigung oder die Reiseunterlagen offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler, ist Granite & Lakes berechtigt, diese zu berichtigen und den Kunden unverzüglich zu informieren. Der Kunde kann innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung der Berichtigung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Berichtigung den Reisepreis oder den Leistungsumfang wesentlich verändert. Andernfalls gilt die Berichtigung als genehmigt.
5.4 Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Tage vor Reisebeginn werden die Reiseunterlagen unverzüglich nach Vertragsschluss und Zahlungseingang der Anzahlung bereitgestellt. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei extrem kurzfristigen Buchungen weniger als 72 Stunden vor Reisebeginn nicht alle Leistungen mehr verfügbar sind; in diesem Fall informiert Granite & Lakes unverzüglich über Alternativen oder die Unmöglichkeit der Durchführung.
6.1 Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro und enthalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der im Zeitpunkt der verbindlichen Buchungsbestätigung genannte Reisepreis ist verbindlich, sofern nicht gesetzliche Preisanpassungsrechte gemäß § 651b BGB greifen. Preisangaben auf der Website und in Prospekten sind unverbindliche Richtwerte und können sich bis zum Vertragsschluss ändern.
6.2 Der Reisepreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis für die im Reiseprogramm genannten Leistungen sowie aus etwaigen Zuschlägen für Einzelzimmer, Saisonzeiten, Zusatzleistungen und Sonderwünsche. Rabatte, Frühbucheraktionen und Gutscheineinlösungen werden auf den Reisepreis angerechnet, sofern die jeweiligen Aktionsbedingungen erfüllt sind. Die Gültigkeit von Rabattaktionen ist zeitlich begrenzt und wird in der Aktionsbeschreibung angegeben.
6.3 Granite & Lakes ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis allein anzuheben, wenn nach dem Vertragsschluss die Preise für Treibstoffe, Energie, Flughafen- oder Hafengebühren, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse gestiegen sind und der Anstieg insgesamt mindestens 8 Prozent des Reisepreises beträgt. Die Erhöhung muss dem Kunden unter Angabe der Gründe und der Berechnungsweise spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Der Kunde kann bei einer Preiserhöhung innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Preissenkungen infolge von Kostensenkungen bei Treibstoffen, Energie, Gebühren, Steuern oder Wechselkursen sind vom Kunden in gleicher Weise geltend zu machen. Granite & Lakes erstattet dem Kunden die Differenz, wenn die Senkung mindestens 8 Prozent des Reisepreises beträgt und der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung der Preissenkung Anspruch geltend macht. Die Berechnungsgrundlage wird auf Anfrage transparent mitgeteilt.
6.5 Zusatzkosten, die erst während der Reise entstehen, etwa für nicht im Programm enthaltene Mahlzeiten, optionale Ausflüge vor Ort, Eintrittsgelder, Parkgebühren oder Trinkgelder, sind vom Kunden selbst zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich als im Reisepreis enthalten ausgewiesen sind. Granite & Lakes weist in den Reiseunterlagen auf voraussichtliche Zusatzkosten hin, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Höhe, da diese von lokalen Gegebenheiten abhängen können.
7.1 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig, sofern nicht in der Buchungsbestätigung eine andere Regelung getroffen wurde. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
7.2 Der Restzahlungsbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, ist Granite & Lakes berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß Abschnitt 8 dieser AGB in Rechnung zu stellen. Die Mahnung muss dem Kunden in Textform zugehen.
7.3 Zahlungen können per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), per PayPal oder in bar in unserem Büro in Berlin geleistet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal können Bearbeitungsgebühren anfallen, die in der Zahlungsaufforderung ausgewiesen werden. Der Reisepreis gilt als bezahlt, wenn der Betrag auf dem Konto von Granite & Lakes eingegangen ist.
7.4 Bei Firmen- und Gruppenreisen können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, einschließlich Ratenzahlungen, Rechnungsstellung mit Zahlungsziel oder Anzahlungen in Höhe von 30 Prozent bei Buchungen mehr als sechs Monate vor Reisebeginn. Solche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Granite & Lakes und gelten nur für die jeweils vereinbarte Reise.
7.5 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge sind wir berechtigt, die Ausgabe von Reiseunterlagen zurückzuhalten und die Teilnahme an der Reise zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Schadenersatz seitens des Kunden besteht.
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Granite & Lakes in Textform zu erklären, beispielsweise per E-Mail an [email protected] oder schriftlich an unsere Berliner Geschäftsadresse. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Granite & Lakes.
8.2 Bei Rücktritt des Kunden kann Granite & Lakes eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern nicht ein gesetzliches Rücktrittsrecht ohne Entschädigungszahlung besteht. Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt bei Pauschalreisen grundsätzlich: bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 Prozent des Reisepreises; von 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 Prozent; von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 Prozent; von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 Prozent; ab 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 Prozent des Reisepreises.
8.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er gemäß § 651h BGB den Reiseveranstalter unverzüglich über Umstände, die die Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts ohne Entschädigungszahlung begründen, zu informieren hat. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Mängeln der Reise, bei erheblicher Gefahr für Leib und Leben oder bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise, die nicht durch den Reiseveranstalter zu vertreten sind.
8.4 Der Kunde kann den Rücktritt und die Stornogebühren durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abwenden oder reduzieren. Granite & Lakes empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport. Einzelheiten zu empfohlenen Versicherungen werden in Abschnitt 14 dieser AGB dargestellt.
8.5 Tritt ein Reiseteilnehmer bei Gruppenreisen einzeln zurück, gelten die Stornobedingungen für den anteiligen Reisepreis dieses Teilnehmers. Der buchende Vertreter haftet gegenüber Granite & Lakes für die Stornogebühren aller Teilnehmer, für die er die Buchung vorgenommen hat, sofern nicht ausdrücklich eine individuelle Haftungsregelung getroffen wurde.
Bei Stornierung aufgrund nachweislich unverschuldeter schwerer Erkrankung, schwerer Verletzung oder Todesfalls eines Reiseteilnehmers oder eines nahen Angehörigen kann Granite & Lakes nach billigem Ermessen von Stornogebühren absehen oder diese reduzieren, sofern eine Reiserücktrittsversicherung nicht greift und ein amts- oder fachärztliches Attest vorgelegt wird. Ein Rechtsanspruch auf vollständige Stornierungsfreiheit besteht in diesen Fällen nicht, es sei denn, es liegt ein gesetzliches Rücktrittsrecht vor.
9.1 Granite & Lakes kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz Mahnung mit gesetzter Frist mit der Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung in Verzug ist. In diesem Fall stehen Granite & Lakes die Stornogebühren gemäß Abschnitt 8.2 zu. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9.2 Granite & Lakes ist berechtigt, den Reisevertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde oder ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, obwohl er von Granite & Lakes oder der Reiseleitung abgemahnt wurde, oder wenn er sich in einer Weise verhält, die die Gefahr für Leib und Leben oder Eigentum anderer Reiseteilnehmer oder Dritter erhöht. In solchen Fällen erlischt der Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet, abzüglich ersparter Aufwendungen und angemessener Entschädigung.
9.3 Wird die Reise aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl gemäß Abschnitt 18 dieser AGB abgesagt, informiert Granite & Lakes den Kunden unverzüglich und erstattet alle bereits gezahlten Beträge unverzüglich. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz entgangener Freizeit oder auf Ersatz anderer Reisen, bestehen nicht, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
9.4 Granite & Lakes kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, die die Durchführung der Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, und deren Eintritt bei Abschluss des Vertrags nicht vorhersehbar war. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge abzüglich ersparter Aufwendungen und bereits erbrachter Leistungen erstattet. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht, es sei denn, Granite & Lakes hat die Umstände zu vertreten.
10.1 Umbuchungswünsche, also die Änderung von Reisedatum, Reiseroute, Unterkunftskategorie oder Reiseteilnehmern, sind gegenüber Granite & Lakes in Textform mitzuteilen. Granite & Lakes bemüht sich, Umbuchungswünsche zu berücksichtigen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, sofern die Umbuchung nicht vertraglich zugesichert wurde.
10.2 Für Umbuchungen, die bis 30 Tage vor Reisebeginn beantragt werden, erhebt Granite & Lakes eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person und Umbuchung, zuzüglich etwaiger Mehrkosten, die durch die Umbuchung entstehen. Bei Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 100 Euro pro Person, sofern die Umbuchung überhaupt noch möglich ist. Jede Reiseteilnehmeränderung gilt als Umbuchung.
10.3 Der Kunde kann gemäß § 651f BGB den Reisevertrag auf einen Dritten übertragen, der alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Voraussetzung ist, dass der Dritte die besonderen Reiseanforderungen erfüllt und Granite & Lakes sowie gegebenenfalls beteiligte Leistungsträger der Übertragung zustimmen. Granite & Lakes kann für die Übertragung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erheben, sofern nicht höhere tatsächliche Kosten entstehen.
10.4 Umbuchungen auf eine andere Reise gelten als Rücktritt von der ursprünglichen Reise und Neubuchung der gewünschten Reise. Es gelten die Stornobedingungen für die ursprüngliche Reise sowie die Preise und Bedingungen der neuen Reise zum Zeitpunkt der Umbuchung. Frühbucherrabatte und Sonderaktionen können bei Umbuchungen verfallen.
11.1 Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, gültige Reisedokumente mit sich zu führen, die den Anforderungen der bereisten Länder und des gewählten Transportmittels entsprechen. Für Reisen innerhalb Deutschlands genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Für Reisen in andere Staaten des Schengen-Raums und der Europäischen Union gelten die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen.
11.2 Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums informiert Granite & Lakes den Kunden über die erforderlichen Visa, Einreisegenehmigungen, Impfnachweise und sonstigen Dokumente. Die Beschaffung von Visa, Reisepässen, Impfpasses und sonstigen erforderlichen Dokumenten obliegt ausschließlich dem Kunden. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch fehlende, ungültige oder unvollständige Reisedokumente entstehen, einschließlich verweigerter Einreise, Abschiebung oder zusätzlicher Kosten.
11.3 Reisepässe müssen in der Regel mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein. Bei Reisen mit Minderjährigen gelten besondere Bestimmungen, insbesondere bei Reisen ohne beide sorgeberechtigten Elternteile ins Ausland. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.
11.4 Granite & Lakes stellt in den Reiseunterlagen allgemeine Hinweise zu Pass- und Visa-Anforderungen zur Verfügung. Diese Hinweise ersetzen keine individuelle konsularische Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen Botschaften, Konsulate oder Auslandsvertretungen. Änderungen der Einreisebestimmungen nach Vertragsschluss liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern Granite & Lakes diese rechtzeitig mitgeteilt wurden.
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Reiseantritt über gesundheitliche Anforderungen, empfohlene und erforderliche Impfungen sowie etwaige Gesundheitsrisiken im Reisegebiet zu informieren. Granite & Lakes erteilt allgemeine Hinweise, jedoch keine medizinische Beratung. Für medizinische Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, an Reisemediziner oder an das Robert Koch-Institut sowie an die zuständigen Gesundheitsbehörden.
12.2 Bei Aktivreisen, Wanderungen, Radtouren und anderen körperlich anspruchsvollen Programmen ist der Kunde verpflichtet, seine körperliche Eignung realistisch einzuschätzen. Erkrankungen, körperliche Einschränkungen, Schwangerschaften oder besondere gesundheitliche Bedürfnisse sind bei der Buchung mitzuteilen, damit Granite & Lakes die Reise angemessen planen oder von der Teilnahme abraten kann.
12.3 Granite & Lakes behält sich vor, die Teilnahme an bestimmten Reiseleistungen zu verweigern, wenn der Kunde offensichtlich nicht in der Lage ist, die körperlichen Anforderungen zu erfüllen und dadurch die Sicherheit der Gruppe oder des Kunden selbst gefährdet wird. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises, es sei denn, Granite & Lakes hat die Eignung des Kunden zuvor ausdrücklich bestätigt.
12.4 Der Kunde ist für die Mitführung ausreichender persönlicher Medikamente verantwortlich. Bei Reisen mit speziellen Ernährungsanforderungen (Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse oder ethische Ernährungsvorschriften) ist Granite & Lakes bei rechtzeitiger Mitteilung bemüht, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, kann jedoch keine Garantie für die vollständige Berücksichtigung aller Anforderungen übernehmen, insbesondere bei Reisen mit Unterbringung in kleineren Pensionen oder bei lokalen Veranstaltungen mit festem Menü.
13.1 Granite & Lakes empfiehlt allen Reisenden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Stornokosten bei unvorhergesehenen Ereignissen abdeckt, sowie einer Reisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport, die medizinische Behandlungskosten im Ausland und den Rücktransport bei schwerer Erkrankung oder Unfall absichert.
13.2 Zusätzlich empfehlen wir eine Reisegepäckversicherung zum Schutz vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks sowie eine Unfallversicherung für Reiseaktivitäten, insbesondere bei Wander-, Rad- oder Wassersportreisen. Für Langzeitreisen und Reisen mit wertvollem Reisegepäck kann eine erweiterte Versicherung sinnvoll sein.
13.3 Granite & Lakes bietet auf Wunsch den Vermittlungsabschluss von Reiseversicherungen über kooperierende Versicherungspartner an. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande. Granite & Lakes haftet nicht für die Leistungserbringung durch den Versicherer, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Vermittlung vorliegt.
13.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bestehende private Krankenversicherungen, gesetzliche Krankenversicherungen oder Kreditkarten-Reiseversicherungen unter Umständen bereits Leistungen im Ausland abdecken. Es obliegt dem Kunden, die Deckungsumfänge seiner bestehenden Versicherungen zu prüfen und gegebenenfalls ergänzende Reiseversicherungen abzuschließen.
14.1 Die Haftung von Granite & Lakes für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist nicht beschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einfacher Fahrlässigkeit beruht.
14.2 Für sonstige Schäden haftet Granite & Lakes bei Pauschalreisen gemäß § 651m BGB unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht vorliegt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) resultiert.
14.3 Granite & Lakes haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, einschließlich höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerischer Auseinandersetzungen, terroristischer Anschläge oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Reisegenuss, immaterielle Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
14.4 Bei der Beförderung von Personen im Straßenverkehr gelten ergänzend die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und die darauf basierenden Haftungsbeschränkungen. Bei der Beförderung im Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr gelten die internationalen Abkommen und nationalen Vorschriften, insbesondere die Montreal-Konvention bei Flugreisen, soweit anwendbar.
Vermittelt Granite & Lakes lediglich Reiseleistungen Dritter, haftet sie gemäß § 651r BGB nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten, nicht jedoch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. In diesem Fall ist der jeweilige Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenanbieter etc.) für die Erbringung und Mängel der Leistung verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern. Unterlässt er die Anzeige eines Mangels oder die Abwendung eines Schadens, mindert sich ein etwaiger Schadenersatzanspruch entsprechend § 254 BGB. Der Kunde hat Ansprüche gegen Granite & Lakes unverzüglich geltend zu machen und die gesetzlichen Fristen für Mängelanzeigen zu beachten.
15.1 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Granite & Lakes liegen und deren Auswirkungen trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Pandemien, Epidemien, behördliche Reiseverbote, Krieg, Terroranschläge, Generalstreiks, Sabotageakte und vergleichbare Ereignisse.
15.2 Tritt höhere Gewalt ein, sind beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten befreit. Granite & Lakes informiert den Kunden unverzüglich über die Auswirkungen auf die Reise und bemüht sich um alternative Lösungen, einschließlich Umbuchung, Reiserouteänderung oder Erstattung bereits gezahlter Beträge abzüglich ersparter Aufwendungen.
15.3 Besteht aufgrund höherer Gewalt die Unmöglichkeit der Reisedurchführung, kann Granite & Lakes vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Erstattung bereits gezahlter Beträge abzüglich ersparter Aufwendungen und bereits in Anspruch genommener Leistungen. Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz entgangener Freizeit oder Ersatz anderer Reisen bestehen nicht, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
15.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Reiserücktrittsversicherungen und Reisekrankenversicherungen unter Umständen Leistungen bei höherer Gewalt erbringen, während Granite & Lakes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Grenzen haftet. Der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung wird daher nachdrücklich empfohlen.
16.1 Granite & Lakes behält sich vor, einzelne Reiseleistungen vor Reisebeginn zu ändern, soweit die Änderungen nicht wesentlich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nicht wesentlich sind insbesondere Änderungen bei Unterkünften gleicher oder höherer Kategorie, bei vergleichbaren Transportmitteln, bei Ausflugszielen mit gleichwertigem Charakter oder bei Reiseleitern, sofern die Qualifikation vergleichbar ist.
16.2 Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen des Reisepreises um mehr als 8 Prozent, Änderungen der Reisedauer, des Reiseziels oder wesentlicher Leistungsbestandteile, bedürfen der Zustimmung des Kunden. Granite & Lakes teilt dem Kunden die geplanten Änderungen unverzüglich in Textform mit und setzt ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme. Erfolgt innerhalb der Frist keine Zustimmung, kann Granite & Lakes vom Vertrag zurücktreten oder dem Kunden eine gleichwertige Reise anbieten.
16.3 Lehnt der Kunde wesentliche Änderungen ab und tritt Granite & Lakes vom Vertrag zurück, erstattet Granite & Lakes alle bereits gezahlten Beträge unverzüglich. Der Kunde kann alternativ kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Änderungen wesentlich sind und innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung der Änderung erklärt wird.
16.4 Bei Änderungen, die auf Vorgaben behördlicher Stellen, auf Sicherheitsgründe oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, gelten die Regelungen in Abschnitt 15 dieser AGB ergänzend. Granite & Lakes ist in diesen Fällen bemüht, dem Kunden frühzeitig Alternativen anzubieten und transparent über die Gründe und Auswirkungen der Änderungen zu informieren.
17.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Granite & Lakes ist berechtigt, Abhilfe zu leisten, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und die Reise für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt. Die Abhilfe kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung erfolgen.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich während der Reise der Reiseleitung, unserem Büro in Berlin oder dem örtlichen Vertreter mitzuteilen. Mängel, die während der Reise nicht angezeigt werden, können nachträglich nur geltend gemacht werden, wenn die Anzeige während der Reise unzumutbar war oder der Mangel erst nach Reiseende erkennbar wurde.
17.3 Kommt Granite & Lakes einer berechtigten Abhilfeforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern dies zumutbar ist. Der Kunde kann gemäß § 651k BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist und die Abhilfe fehlgeschlagen ist oder unzumutbar erschien.
17.4 Bei berechtigten Mängeln kann der Kunde eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Wert der mangelhaften Reise und dem Wert einer mangelfreien Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Reisemangel bleiben unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.
17.5 Nach Beendigung der Reise sind Mängelansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Granite & Lakes in Textform geltend zu machen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Mitteilung innerhalb der Frist abgesendet wird. Nach Ablauf der Frist können Mängel nur noch geltend gemacht werden, wenn Granite & Lakes grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat oder wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
18.1 Für bestimmte Gruppenreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, damit die Reise wirtschaftlich und organisatorisch durchgeführt werden kann. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben. Liegt keine ausdrückliche Angabe vor, beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen acht Personen, bei Spezialreisen wie exklusiven Wanderungen oder Schiffstouren kann eine höhere Mindestteilnehmerzahl gelten.
18.2 Granite & Lakes informiert den Kunden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und die Reise daher abgesagt wird. In diesem Fall erstattet Granite & Lakes alle bereits gezahlten Beträge unverzüglich. Der Kunde kann alternativ einer Umbuchung auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise zustimmen, sofern Granite & Lakes ein gleichwertiges Angebot unterbreitet.
18.3 Erreicht die Mindestteilnehmerzahl erst nach der 21-Tage-Frist, ist Granite & Lakes berechtigt, die Reise dennoch durchzuführen. Der Kunde wird unverzüglich informiert. Eine nachträgliche Preiserhöhung allein wegen geringerer Teilnehmerzahl ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzliche Preisanpassungsrechte greifen.
18.4 Bei Individualreisen und maßgeschneiderten Reiseprogrammen gilt keine Mindestteilnehmerzahl, es sei denn, es handelt sich um gemeinschaftlich durchgeführte Elemente wie Gruppenausflüge oder gemeinschaftliche Beförderung, bei denen eine Mindestteilnehmerzahl in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt wird.
19.1 Die in Reiseprogrammen angegebenen Preise gelten in der Regel pro Person bei Doppelzimmerbelegung. Reisende, die ein Einzelzimmer wünschen, zahlen einen Einzelzimmerzuschlag, der in der Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Der Einzelzimmerzuschlag deckt die Mehrkosten für die alleinige Nutzung eines Zimmers ab.
19.2 Kann kein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt werden, obwohl es gebucht wurde, informiert Granite & Lakes den Kunden unverzüglich und bietet Alternativen an, einschließlich Unterbringung in einem Einzelzimmer höherer Kategorie ohne Mehrpreis oder Erstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Unterbringung im Doppelzimmer als Einzelperson.
19.3 Bei Gruppenreisen bemüht sich Granite & Lakes, Reisende, die kein Einzelzimmer gebucht haben, mit gleichgeschlechtlichen Reiseteilnehmern zusammenzulegen, sofern beide Parteien zugestimmt haben. Kann keine Zusammenlegung erfolgen, kann ein Einzelzimmerzuschlag nachträglich berechnet werden, sofern der Kunde dies wünscht und ein Einzelzimmer verfügbar ist.
19.4 Die Unterbringung erfolgt in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder vergleichbaren Unterkünften gemäß der gebuchten Kategorie. Check-in und Check-out-Zeiten richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Unterkunft. Früher Check-in oder später Check-out kann gegen gesonderte Gebühr vermittelt werden, ist jedoch nicht garantiert.
20.1 Für Kinder gelten altersabhängige Ermäßigungen, sofern in der Reisebeschreibung ausdrücklich angegeben. In der Regel erhalten Kinder bis einschließlich 11 Jahre bei Belegung im Elternzimmer eine Ermäßigung von 30 bis 50 Prozent auf den Erwachsenenpreis, abhängig von der Reise und den Konditionen der Unterkunftspartner. Kinder ab 12 Jahren zahlen in der Regel den vollen Erwachsenenpreis.
20.2 Bei der Buchung ist das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Reise anzugeben. Falsche Altersangaben können zur Nachberechnung des Reisepreises oder zur Verweigerung der Teilnahme führen, wenn die Reise altersbedingte Einschränkungen vorsieht. Für Kleinkinder unter zwei Jahren gelten besondere Regelungen, die in der Reisebeschreibung angegeben werden.
20.3 Reisende mit Kindern sind verantwortlich für die Beaufsichtigung ihrer Kinder während der gesamten Reise. Granite & Lakes übernimmt keine Kinderbetreuung, sofern diese nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil gebucht wurde. Bei Aktivreisen und Wanderungen ist zu prüfen, ob die Route für Kinder geeignet ist; Granite & Lakes berät hierzu gerne im Vorfeld.
20.4 Für Familienreisen bietet Granite & Lakes spezielle Programme mit familienfreundlichen Unterkünften, kindgerechten Aktivitäten und flexibleren Tagesabläufen an. Sonderwünsche wie Kinderbetten, Hochstühle oder babysitter-Vermittlung werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden und sollten bei der Buchung mitgeteilt werden.
21.1 Sonderwünsche des Kunden, die über den standardmäßigen Leistungsumfang hinausgehen, sind bei der Buchung mitzuteilen. Granite & Lakes bemüht sich, Sonderwünsche zu erfüllen, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Realisierung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
21.2 Zu den üblichen Sonderwünschen zählen: bestimmte Zimmerlage oder Zimmerkategorie, barrierefreie Zimmer, spezielle Ernährungsanforderungen, besondere Bettenkonfigurationen, späte Anreise oder frühe Abreise, individuelle Ausflüge, private Reiseleitung, Luxus-Upgrades und besondere Anlässe wie Hochzeitsreisen oder Jubiläumsreisen.
21.3 Für die Erfüllung bestätigter Sonderwünsche können zusätzliche Kosten anfallen, die dem Kunden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt werden. Nicht erfüllte, aber nicht ausdrücklich garantierte Sonderwünsche berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Sonderwunsch war wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
21.4 Bei Individualreisen werden Sonderwünsche in der Regel bereits bei der Reiseplanung berücksichtigt und in einem individuellen Reiseprogramm dokumentiert. Änderungswünsche nach Bestätigung des Programms können nach den Regelungen in Abschnitt 10 dieser AGB bearbeitet werden und sind mit etwaigen Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren verbunden.
22.1 Granite & Lakes legt großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Gäste. Sollten Sie während oder nach Ihrer Reise Anlass zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere Reiseleitung vor Ort, an unseren 24-Stunden-Notfallkontakt oder an unser Büro in Berlin unter [email protected] oder +49 30 8472 6193.
22.2 Beschwerden während der Reise sind der Reiseleitung mitzuteilen, damit unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann. Beschwerden nach Reiseende sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich oder per E-Mail an Granite & Lakes zu richten. Wir werden Ihre Beschwerde sorgfältig prüfen und Ihnen innerhalb von 14 Werktagen eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.
22.3 Granite & Lakes nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, ist jedoch grundsätzlich bereit, Streitigkeiten im Wege der außergerichtlichen Einigung zu lösen. Verbraucher können sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de, wenden, sofern Granite & Lakes der Teilnahme zustimmt.
22.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Granite & Lakes ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
23.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bei Pauschalreisen richten sich nach den §§ 651i bis 651n BGB. Bei Mängeln der Reise stehen dem Kunden die Rechte auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz und unter bestimmten Voraussetzungen auf Rücktritt vom Vertrag zu.
23.2 Garantien im Rechtssinne, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, werden von Granite & Lakes nur dann übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet und inhaltlich konkretisiert werden. Marketingaussagen in Prospekten oder auf der Website stellen keine Garantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
23.3 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise, sofern nicht kürzere Fristen für die Geltendmachung von Mängeln während oder unmittelbar nach der Reise gelten.
23.4 Granite & Lakes verpflichtet sich, bei berechtigten Mängelansprüchen kulant und kundenorientiert zu handeln. Wir prüfen jeden Fall individuell und streben eine einvernehmliche Lösung an, die den berechtigten Interessen des Kunden Rechnung trägt, ohne unsere rechtlichen und wirtschaftlichen Grenzen zu überschreiten.
24.1 Granite & Lakes verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Reisen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten als betroffene Person und zu unseren Kontaktdaten für Datenschutzanfragen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter privacy-policy.php.
24.2 Im Rahmen der Reisedurchführung können personenbezogene Daten an Leistungsträger wie Hotels, Beförderungsunternehmen, Reiseleiter und lokale Partner übermittelt werden, soweit dies für die Erbringung der gebuchten Leistungen erforderlich ist. Diese Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
24.3 Der Kunde willigt ein, dass Granite & Lakes seine Kontaktdaten für die Dauer der Reise und für Rückfragen im Anschluss an die Reise speichert und nutzt. Für werbliche Zwecke erfolgt die Kontaktaufnahme nur mit ausdrücklicher Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die jederzeit widerruflich ist.
24.4 Bei Reisen mit Fotodokumentation oder Veröffentlichung von Reiseberichten auf unserer Website oder in sozialen Medien holen wir vor der Veröffentlichung von Personenbildern die Einwilligung der abgebildeten Personen ein. Reisende, die nicht abgebildet werden möchten, teilen dies bitte vor Reisebeginn mit.
25.1 Für Reiseverträge mit Verbrauchern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern sie für den Verbraucher günstiger sind.
25.2 Für Reiseverträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
25.3 Für Verbraucher gilt: Granite & Lakes kann den Kunden nur an dessen Wohnsitz gerichtlich verklagen. Für Klagen des Kunden gegen Granite & Lakes stehen die Gerichte am Wohnsitz des Kunden sowie am Sitz von Granite & Lakes in Berlin zur Verfügung.
25.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
26.1 Soweit Granite & Lakes Reiseleistungen Dritter vermittelt, handelt sie als Reisevermittler im Sinne des § 651r BGB. In diesem Fall tritt Granite & Lakes nicht als Veranstalter der vermittelten Leistung auf, sondern vermittelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers oder als Bote.
26.2 Bei Vermittlungsleistungen informiert Granite & Lakes den Kunden vor Vertragsschluss über die Identität des Leistungsträgers, den Leistungsumfang, den Preis und die wesentlichen Vertragsbedingungen des Leistungsträgers. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
26.3 Granite & Lakes haftet bei Vermittlungsleistungen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und die Einhaltung der gesetzlichen Informations- und Sorgfaltspflichten. Für die Erbringung und Mängel der vermittelten Leistung haftet der jeweilige Leistungsträger. Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger bleiben unberührt.
26.4 Für vermittelte Leistungen können gesonderte Stornobedingungen und Zahlungsmodalitäten des Leistungsträgers gelten, die dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt werden. Granite & Lakes unterstützt den Kunden bei der Kommunikation mit Leistungsträgern, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Handeln oder Unterlassen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Auswahl des Leistungsträgers vorliegt.
27.1 Granite & Lakes ist berechtigt, zur Erfüllung des Reisevertrags Subunternehmer und Leistungsträger einzusetzen, die die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise erbringen. Die Auswahl der Leistungsträger erfolgt nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung von Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeitskriterien.
27.2 Leistungsträger Dritter, insbesondere Hotels, Restaurants, Beförderungsunternehmen, Museen und Ausflugsanbieter, handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, soweit Granite & Lakes nicht ausdrücklich als Veranstalter dieser Teilleistung auftritt. Für Mängel bei von Dritten erbrachten Leistungen gelten die Haftungsregelungen in Abschnitt 14 und 26 dieser AGB.
27.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Leistungen, insbesondere Flugreisen, Schiffsreisen und Mietwagen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsbeschränkungen der jeweiligen Leistungsträger gelten. Granite & Lakes stellt diese Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung, soweit sie uns vorliegen.
27.4 Bei Ausfall oder Insolvenz eines Leistungsträgers bemüht sich Granite & Lakes um Ersatzleistungen vergleichbarer Qualität. Kann keine Ersatzleistung beschafft werden, gelten die Regelungen zu wesentlichen Reiseänderungen und zum Rücktritt gemäß Abschnitt 9 und 16 dieser AGB.
28.1 Die in Reiseprogrammen genannten Unterkünfte entsprechen der gebuchten Kategorie und wurden von Granite & Lakes sorgfältig ausgewählt. Hotels und Pensionen werden regelmäßig auf Sauberkeit, Servicequalität, Lage und Nachhaltigkeitskriterien geprüft. Die konkrete Unterkunft wird in der Regel spätestens mit den Reiseunterlagen benannt; bei Individualreisen kann die endgültige Unterkunft auch erst kurz vor Reisebeginn festgelegt werden.
28.2 Die Zimmerausstattung umfasst in der Standardkategorie in der Regel ein eigenes Bad oder Duschbad, Bettwäsche, Handtücher, grundlegende Toilettenartikel und tägliche oder wöchentliche Reinigung, je nach Unterkunftskategorie und lokalem Standard. Premium-Unterkünfte bieten zusätzlich erhöhten Komfort, erweiterten Service und oft besondere Annehmlichkeiten wie Wellness-Bereiche, Concierge-Service oder außergewöhnliche Zimmerausstattung.
28.3 Frühstück ist bei den meisten Reiseprogrammen inklusive, sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben. Halbpension, Vollpension oder All-Inclusive-Leistungen werden gesondert ausgewiesen und berechnet. Getränke zu den Mahlzeiten sind nur inklusive, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt ist.
28.4 Bei Unterbringung in Ferienwohnungen oder Apartments gelten abweichende Standards: Reinigung erfolgt in der Regel nur bei Anreise und Abreise, Bettwäsche und Handtücher werden je nach Vereinbarung gestellt oder müssen mitgebracht werden. Der Kunde wird in den Reiseunterlagen über die spezifischen Bedingungen informiert.
28.5 Barrierefreie Unterkünfte und rollstuhlgerechte Zimmer können auf Anfrage vermittelt werden, sofern verfügbar. Granite & Lakes bemüht sich, den individuellen Bedürfnissen von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität gerecht zu werden, kann jedoch nicht garantieren, dass alle Unterkünfte in allen Regionen vollständig barrierefrei sind.
29.1 Transportleistungen im Rahmen unserer Reiseprogramme können Reisebusse, Bahnfahrten, Schiffsüberfahrten, Inlandsflüge, private Transfers, Mietwagen oder eine Kombination dieser Verkehrsmittel umfassen. Die im Reiseprogramm genannten Transportmittel sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „oder gleichwertig“ gekennzeichnet.
29.2 Bei Beförderung im Reisebus gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Unsere Busse entsprechen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen und werden regelmäßig gewartet. Fahrer verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Lenk- und Ruhezeiten werden eingehalten.
29.3 Bei Bahnreisen werden Fahrkarten in der gebuchten Klasse bereitgestellt. Zugbindungen und Reservierungen werden, sofern im Reisepreis enthalten, von Granite & Lakes vorgenommen. Bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen gelten die Bestimmungen der Deutschen Bahn AG bzw. des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Granite & Lakes bemüht sich um alternative Anschlussverbindungen, haftet jedoch nicht für Verspätungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
29.4 Mietwagen werden auf Wunsch vermittelt. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Mietwagenanbieter zustande. Der Kunde muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Mindestaltervoraussetzungen des Anbieters erfüllen. Vollkaskoversicherung und Diebstahlschutz werden empfohlen und sind bei Vermittlung in der Regel im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
29.5 Gepäcktransport im Rahmen der gebuchten Beförderung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Übergepäck, Sportgeräte und Sperrgepäck können zusätzliche Gebühren verursachen, die vom Kunden zu tragen sind. Granite & Lakes weist in den Reiseunterlagen auf Gepäckbestimmungen hin.
30.1 Bei geführten Reisen stellt Granite & Lakes qualifizierte Reiseleiter, die über fundierte Kenntnisse der bereisten Region, der lokalen Geschichte, Kultur und Natur verfügen. Reiseleiter sprechen in der Regel Deutsch; bei internationalen Gruppen oder auf Wunsch können auch englischsprachige Reiseleiter vermittelt werden.
30.2 Der Reiseleiter ist während der Reise Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen und koordiniert den Tagesablauf. Er ist berechtigt, das Reiseprogramm aus Sicherheitsgründen, wetterbedingt oder aufgrund unvorhergesehener Umstände anzupassen. Derartige Anpassungen stellen keine Mängel dar, sofern sie zumutbar sind und der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt.
30.3 Tagesausflüge und geführte Wanderungen sind Bestandteil vieler Reiseprogramme. Schwierigkeitsgrade werden in der Reisebeschreibung angegeben. Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Reiseleiters Folge zu leisten, insbesondere bei Aktivitäten in alpinem Gelände, an Gewässern oder in Naturschutzgebieten.
30.4 Trinkgelder für Reiseleiter, Busfahrer, lokale Guides und Hotelpersonal sind nicht im Reisepreis enthalten. Ob und in welcher Höhe Trinkgelder gegeben werden, liegt im Ermessen des Kunden. In Deutschland ist Trinkgeld üblich, aber freiwillig; in manchen unserer Reiseprogramme geben wir Orientierungswerte in den Reiseunterlagen an.
30.5 Bei privaten geführten Touren und exklusiven Reiseleitungen werden individuelle Programmabsprachen getroffen. Der Reiseleiter steht ausschließlich der buchenden Gruppe zur Verfügung. Abweichende Regelungen zu Arbeitszeiten, Sprache und Spezialisierung werden in der Individualvereinbarung festgelegt.
31.1 Granite & Lakes verpflichtet sich zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Reisen. Wir planen Reiserouten, die lokale Wirtschaft unterstützen, kulturelle Vielfalt respektieren und die natürlichen Ressourcen schonen. Unsere Partnerhotels und Dienstleister werden nach Möglichkeit nach Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt.
31.2 Wir bevorzugen regionale Produkte und lokale Anbieter bei Verpflegung, Unterkünften und Aktivitäten. Wo möglich, setzen wir auf umweltfreundliche Transportmittel wie Bahn statt Kurzstreckenflüge und fördern sanfte Mobilität wie Wandern, Radfahren und öffentliche Verkehrsmittel.
31.3 Reisende werden in unseren Reiseunterlagen und durch die Reiseleitung über verantwortungsvolles Verhalten in Natur- und Kulturlandschaften informiert. Dazu gehören: Einhalten von Wegeführungen in Naturschutzgebieten, Vermeidung von Müll, Respekt vor Wildtieren, Rücksichtnahme auf lokale Bräuche und Unterstützung regionaler Initiativen.
31.4 Granite & Lakes arbeitet kontinuierlich daran, den ökologischen Fußabdruck unserer Reiseprogramme zu reduzieren. Wir evaluieren regelmäßig unsere Routen, Partner und Transportmittel und passen unsere Angebote an, um nachhaltigere Alternativen anzubieten, ohne die Qualität der Reiseerlebnisse zu beeinträchtigen.
32.1 Granite & Lakes bietet Reisenden die Möglichkeit, den CO₂-Ausstoß ihrer Reise freiwillig zu kompensieren. Auf Wunsch berechnen wir den voraussichtlichen CO₂-Fußabdruck der gebuchten Reise und vermitteln den Abschluss einer Kompensationsleistung über zertifizierte Klimaschutzprojekte.
32.2 Die CO₂-Kompensation ist eine freiwillige Zusatzleistung und nicht im Standard-Reisepreis enthalten. Der Kompensationsbetrag richtet sich nach der berechneten Emissionsmenge und dem gewählten Kompensationsprojekt. Granite & Lakes arbeitet mit anerkannten Anbietern zusammen, die transparente Standards und Zertifizierungen erfüllen.
32.3 Die Kompensationsleistung wird durch Drittanbieter erbracht; der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Kompensationsanbieter zustande, sofern Granite & Lakes nicht ausdrücklich als Vermittler auftritt. Granite & Lakes haftet nicht für die tatsächliche Durchführung der Kompensationsmaßnahmen durch Dritte.
32.4 Unabhängig von der freiwilligen Kompensation setzt Granite & Lakes auf präventive Maßnahmen zur Emissionsreduktion, einschließlich effizienter Routenplanung, Nutzung schadstoffarmer Fahrzeuge und Bevorzugung von Bahnverbindungen. Diese Maßnahmen sind integraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
33.1 Gruppenreisen richten sich an Vereine, Schulklassen, Freundesgruppen, Familienfeiern und andere zusammengehörige Reisende ab einer Mindestgruppengröße, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben wird. Gruppenpreise und Sonderkonditionen werden individuell auf Anfrage kalkuliert.
33.2 Der Gruppenverantwortliche bzw. der buchende Vertreter garantiert, dass er berechtigt ist, im Namen aller Gruppenmitglieder zu buchen und dass alle Teilnehmer über die wesentlichen Reisebedingungen informiert wurden. Der Vertreter haftet für die ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtreisepreises und für die Einhaltung dieser AGB durch alle Gruppenmitglieder.
33.3 Bei Gruppenreisen können abweichende Stornobedingungen, Zahlungsmodalitäten und Mindestteilnehmerzahlen gelten, die in der Gruppenvereinbarung schriftlich festgelegt werden. Gruppenrabatte werden ab einer Gruppengröße von zehn zahlenden Teilnehmern gewährt, sofern nicht anders vereinbart.
33.4 Granite & Lakes erstellt auf Wunsch individuelle Gruppenprogramme mit maßgeschneiderten Routen, Unterkünften und Aktivitäten. Angebote für Gruppenreisen sind in der Regel 30 Tage gültig, sofern nicht eine kürzere Gültigkeitsdauer angegeben wird. Nach Ablauf der Gültigkeit können Preise und Verfügbarkeiten variieren.
33.5 Bei Schul- und Jugendgruppen gelten besondere Aufsichts- und Sicherheitsanforderungen. Begleitpersonen und Aufsichtspersonen müssen in ausreichender Anzahl mitreisen. Granite & Lakes berät zu den empfohlenen Betreuungsverhältnissen und stellt auf Wunsch pädagogisch geschulte Reiseleiter bereit.
34.1 Granite & Lakes bietet maßgeschneiderte Reiseprogramme für Unternehmen, einschließlich Incentive-Reisen, Teamevents, Tagungen mit Reisecharakter, Kundenveranstaltungen und Betriebsausflüge. Firmenreisen werden individuell geplant und unterliegen gesonderten Vereinbarungen, die diese AGB ergänzen oder abweichend regeln.
34.2 Für Firmenkunden gelten abweichende Zahlungsmodalitäten, einschließlich Rechnungsstellung mit Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen, sofern eine Bonitätsprüfung erfolgreich war. Anzahlungen und Restzahlungen werden in der Firmenvereinbarung individuell festgelegt.
34.3 Der buchende Unternehmer garantiert, dass er berechtigt ist, die Reise im Namen des Unternehmens zu buchen und dass alle teilnehmenden Mitarbeiter über die Reisebedingungen informiert wurden. Bei Incentive-Reisen und Teamevents kann Granite & Lakes zusätzliche Leistungen wie Moderation, Workshop-Betreuung, exklusive Locations und individuelles Branding anbieten.
34.4 Rechnungen für Firmenreisen werden mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt. Der Leistungsempfänger ist für die korrekte steuerliche Behandlung der Reiseleistungen verantwortlich. Granite & Lakes stellt auf Wunsch getrennte Rechnungen für verschiedene Kostenstellen oder Teilnehmer aus.
34.5 Stornierungen bei Firmenreisen richten sich nach der individuellen Firmenvereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die Stornobedingungen in Abschnitt 8 dieser AGB. Bei kurzfristigen Absagen großer Gruppen behält sich Granite & Lakes vor, tatsächlich entstandene Kosten und entgangene Einnahmen in Rechnung zu stellen.
35.1 Granite & Lakes bietet Geschenkgutscheine und Wertgutscheine für Reiseleistungen an. Gutscheine können online, telefonisch oder in unserem Büro in Berlin erworben werden. Der Gutschein wird nach Zahlungseingang in elektronischer oder postalischer Form ausgestellt.
35.2 Gutscheine sind übertragbar und können innerhalb der auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitsdauer zur Zahlung oder Teilszahlung von Reiseleistungen bei Granite & Lakes eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum, sofern nicht eine kürzere oder längere Frist auf dem Gutschein vermerkt ist.
35.3 Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Restbeträge verbleiben auf dem Gutschein und können bei einer Folgebuchung eingelöst werden, sofern die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Bei Reisepreisen, die den Gutscheinwert übersteigen, ist die Differenz zusätzlich zu zahlen.
35.4 Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheins kann Granite & Lakes nach Prüfung eine Ersatzausstellung vornehmen, sofern der Gutschein noch nicht eingelöst wurde und der Kunde den Kauf nachweisen kann. Eine Gebühr für die Ersatzausstellung kann erhoben werden.
35.5 Gutscheine unterliegen nicht den gesetzlichen Bestimmungen über Pauschalreisen, bis sie zur Buchung einer konkreten Reise eingelöst werden. Mit der Einlösung und Buchung einer Reise gelten diese AGB für den Reisevertrag. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen kann für Gutscheine eingeschränkt sein, soweit gesetzlich zulässig.
36.1 Reisende sind verpflichtet, sich über die Sicherheitslage im Reisegebiet zu informieren und die Hinweise des Auswärtigen Amtes sowie lokaler Behörden zu beachten. Granite & Lakes stellt allgemeine Sicherheitshinweise in den Reiseunterlagen bereit, ersetzt jedoch keine individuelle Reise- und Sicherheitsberatung.
36.2 Während der Reise sind alle Reiseteilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen, lokale Gesetze und Vorschriften einzuhalten sowie Rücksicht auf andere Reiseteilnehmer und die lokale Bevölkerung zu nehmen. Bei Verstößen kann Granite & Lakes die weitere Teilnahme an der Reise untersagen.
36.3 Der Konsum von Alkohol und Drogen während der Reise erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Aktivitäten wie Wandern, Radfahren oder Wassersport ist der Kunde verpflichtet, nur in einem Zustand teilzunehmen, der die sichere Ausübung der Aktivität gewährleistet. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht werden.
36.4 Reisende tragen die Verantwortung für den Schutz ihrer persönlichen Wertgegenstände. Granite & Lakes empfiehlt, Wertgegenstände und größere Bargeldbeträge nicht unbeaufsichtigt zu lassen und Hotel-Safes zu nutzen, sofern verfügbar. Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände haftet Granite & Lakes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
37.1 Granite & Lakes sichert Pauschalreisen gemäß § 651r BGB durch einen Vertrag mit einem anerkannten Insolvenzversicherer ab. Vor Vertragsschluss oder unverzüglich danach erhält der Kunde einen Sicherungsschein mit Angabe des Versicherers und des räumlichen Geltungsbereich der Absicherung.
37.2 Bei Insolvenz von Granite & Lakes kann der Kunde beim Versicherer Leistungen geltend machen, die bereits bezahlt, aber noch nicht erbracht wurden, sowie Rückbeförderungsleistungen im Falle einer bereits angetretenen Reise. Einzelheiten ergeben sich aus dem Sicherungsschein und den Bedingungen des Versicherers.
37.3 Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung oder spätestens vor Reisebeginn in Textform übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Sicherungsschein während der Reise mitzuführen oder elektronisch abrufbar zu halten.
37.4 Für vermittelte Leistungen Dritter, bei denen Granite & Lakes nicht als Reiseveranstalter auftritt, kann eine separate Insolvenzabsicherung des jeweiligen Leistungsträgers gelten. Granite & Lakes informiert den Kunden hierüber vor Vertragsschluss.
38.1 Verbraucher haben bei Reiseverträgen, die online, telefonisch oder auf andere Weise ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Pauschalreiseverträgen gelten jedoch die besonderen Regelungen des § 651h BGB, die das Widerrufsrecht einschränken oder ausschließen können.
38.2 Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB in Verbindung mit § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Granite & Lakes mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
38.3 Bei Reiseverträgen mit festem Reisedatum und Pauschalreisecharakter kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Der Kunde wird vor Vertragsschluss über das Bestehen oder Fehlen eines Widerrufsrechts informiert. Statt eines Widerrufsrechts gelten in der Regel die Stornobedingungen gemäß Abschnitt 8 dieser AGB.
38.4 Muster-Widerrufsformulare und weitergehende Informationen zum Widerrufsrecht werden dem Kunden vor Vertragsschluss gemäß den gesetzlichen Informationspflichten zur Verfügung gestellt, soweit anwendbar.
39.1 Bucht der Kunde über Granite & Lakes mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise separat und auf der Grundlage unserer Vermittlung, handelt es sich um eine zusammengestellte Reiseleistung im Sinne der §§ 651w ff. BGB. Granite & Lakes informiert den Kunden vor der getrennten Buchung über den entsprechenden Reisecharakter.
39.2 Für zusammengestellte Reiseleistungen gelten besondere Informationspflichten und Haftungsregelungen. Granite & Lakes haftet für die ordnungsgemäße Vermittlung und die Erteilung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Für die Erbringung der einzelnen Leistungen haften die jeweiligen Leistungsträger.
39.3 Der Kunde erhält vor Abschluss der getrennten Buchungen eine Bestätigung, dass es sich um eine zusammengestellte Reiseleistung handelt, mit Angabe der einzelnen Leistungsträger, der Leistungsinhalte und der jeweiligen Vertragsbedingungen. Der Kunde bestätigt, dass er diese Informationen zur Kenntnis genommen hat.
39.4 Bei zusammengestellten Reiseleistungen besteht kein Anspruch auf Insolvenzabsicherung durch Granite & Lakes für die vermittelten Einzelleistungen, sofern Granite & Lakes nicht als Reiseveranstalter auftritt. Der Kunde wird über die Insolvenzabsicherung der einzelnen Leistungsträger informiert, soweit vorhanden.
40.1 Individualreisen werden auf Basis einer persönlichen Beratung geplant und an die Wünsche, Interessen, zeitlichen Vorgaben und das Budget des Kunden angepasst. Nach einem Erstgespräch erstellt Granite & Lakes ein unverbindliches Reiseprogramm mit Leistungsbeschreibung und Preisvorschlag.
40.2 Das unverbindliche Angebot ist in der Regel 14 Tage gültig, sofern nicht eine andere Frist vereinbart wurde. Nach Annahme durch den Kunden und Buchungsbestätigung durch Granite & Lakes gelten diese AGB sowie die im individuellen Programm dokumentierten Leistungen und Sondervereinbarungen.
40.3 Für Individualreisen können höhere Planungsgebühren anfallen, die bei Nichtbuchung des Programms in Rechnung gestellt werden können, sofern dies vor Erstellung des detaillierten Programms mitgeteilt wurde. Bei Buchung werden Planungsgebühren in der Regel auf den Reisepreis angerechnet.
40.4 Änderungswünsche während der Reise bei Individualprogrammen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Mehrkosten für kurzfristige Änderungen, zusätzliche Ausflüge oder Upgrades trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
41.1 Optionale Ausflüge und Freizeitaktivitäten, die nicht im Reisepreis enthalten sind, können während der Reise angeboten werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Verträge über optionale Leistungen kommen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen lokalen Anbieter zustande, sofern Granite & Lakes nicht ausdrücklich als Vermittler oder Veranstalter auftritt.
41.2 Bei Aktivitäten wie Paragliding, Klettern, Rafting, Skifahren oder anderen Sportarten mit erhöhtem Risiko ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Anbieter zu befolgen und seine körperliche Eignung realistisch einzuschätzen. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden bei optionalen Aktivitäten, die von Drittanbietern durchgeführt werden.
41.3 Granite & Lakes empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung für risikoreiche Aktivitäten. Teilnahmevoraussetzungen wie Mindestalter, körperliche Fitness oder Schwimmkenntnisse werden von den lokalen Anbietern festgelegt und sind vom Kunden einzuhalten.
41.4 Für kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Festivals und besondere Events, die während der Reise stattfinden, übernimmt Granite & Lakes keine Haftung für Programmänderungen, Absagen oder Einlassbeschränkungen, sofern diese von den Veranstaltern verursacht werden.
42.1 Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nur bei Individualreisen und in ausgewählten Unterkünften möglich, sofern dies vorab angefragt und bestätigt wurde. Nicht alle Hotels und Transportmittel erlauben Haustiere; zusätzliche Gebühren können anfallen.
42.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung geltender Tierschutz-, Impf- und Einfuhrbestimmungen. Haftpflichtversicherung für den Hund oder andere Haustiere obliegt dem Reisenden. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch mitgebrachte Haustiere verursacht werden.
42.3 Assistenz- und Begleithunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Kunde teilt die Mitnahme bei Buchung mit und legt gegebenenfalls entsprechende Nachweise vor.
43.1 Granite & Lakes fertigt gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen während der Reise für Dokumentations- und Marketingzwecke an. Reisende, die nicht auf Aufnahmen erscheinen möchten, teilen dies bitte vor Reisebeginn oder der Reiseleitung mit.
43.2 Mit der Buchung willigt der Kunde ein, dass Granite & Lakes anonymisierte oder mit Einwilligung personalisierte Reiseberichte, Fotos und Erfahrungsberichte auf der Website, in sozialen Medien und in Werbematerialien verwenden darf, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.
43.3 Der Kunde räumt Granite & Lakes ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht an selbst erstellten und freiwillig übermittelten Fotos und Texten ein, die im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind und für Marketingzwecke verwendet werden sollen.
44.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
44.2 Aufrechnung gegen Forderungen von Granite & Lakes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
44.3 Bei Fragen zu diesen AGB, zu laufenden Buchungen oder zu Reiseleistungen wenden Sie sich bitte an Granite & Lakes Reisen GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 30 8472 6193. Unser Büro ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
44.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 20. Juli 2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Für vor diesem Datum geschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern nicht eine neuere Fassung ausdrücklich vereinbart wurde.
44.5 Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in Granite & Lakes Reisen GmbH und wünschen Ihnen eine unvergessliche, sichere und bereichernde Reise durch die schönsten Landschaften Deutschlands und Europas.
45.1 Granite & Lakes legt bei der Auswahl aller Partner und Leistungsträger besonderen Wert auf Zuverlässigkeit, Qualität und langjährige Geschäftsbeziehungen. Wir pflegen enge Kontakte zu Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und lokalen Experten in unseren Reisegebieten, um unseren Gästen authentische und hochwertige Erlebnisse zu bieten. Diese Partnerschaften ermöglichen es uns, auch in der Hochsaison verfügbare Kapazitäten zu sichern und bei besonderen Anlässen individuelle Lösungen anzubieten, die über das Standardprogramm hinausgehen.
45.2 Die Planung und Durchführung jeder Reise unterliegt internen Qualitätsstandards, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Nach jeder Reise werten wir Feedback unserer Gäste systematisch aus und fließen Erkenntnisse in die Optimierung zukünftiger Programme ein. Kritische Vorfälle werden dokumentiert und führen zu einer Überprüfung der betroffenen Prozesse und Partner. Unser Qualitätsmanagement umfasst die Auswahl von Unterkünften, die Schulung von Reiseleitern, die Überprüfung von Transportmitteln und die regelmäßige Evaluation unserer Reiserouten.
45.3 Bei der Erstellung von Reiseprogrammen berücksichtigen wir saisonale Gegebenheiten, lokale Feste und Veranstaltungen sowie wetterbedingte Besonderheiten. Wir informieren Reisende transparent über die besten Reisezeiten für die jeweilige Region und beraten bei der Wahl des Reisedatums, um das Erlebnis optimal zu gestalten. Für alpine Regionen weisen wir auf Schneeverhältnisse und Lawinengefahr hin; für Fluss- und Seereisen auf Wasserstände und Schifffahrtssaison; für Städtereisen auf Messen, Festivals und Ferienzeiten, die Verfügbarkeit und Preise beeinflussen können.
45.4 Granite & Lakes verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschließlich des Reiseveranstalterrechts gemäß §§ 651a ff. BGB, des Personenbeförderungsrechts nach PBefG, des Datenschutzrechts nach DSGVO und BDSG sowie des Wettbewerbsrechts. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Geschäftsführung überwacht die Einhaltung dieser Standards und passt unsere internen Richtlinien bei Bedarf an.
45.5 Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder besonderen Ernährungsanforderungen, bieten wir eine individuelle Beratung vor der Buchung an. Wir prüfen gemeinsam mit dem Kunden, ob und in welchem Umfang die gewünschte Reise den individuellen Anforderungen entspricht. Barrierefreie Unterkünfte, rollstuhlgerechte Zimmer und angepasste Transportmittel können auf Anfrage vermittelt werden, sofern in der jeweiligen Region verfügbar. Ein vollständiger Anspruch auf barrierefreie Durchführung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
45.6 Die Kommunikation mit unseren Kunden erfolgt in der Regel in deutscher Sprache. Auf Wunsch können Reiseunterlagen und Korrespondenz auch in englischer Sprache bereitgestellt werden. Für andere Sprachen prüfen wir die Verfügbarkeit von Reiseleitern und Unterlagen im Einzelfall. Unser Kundenservice ist während der Geschäftszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar; während laufender Reisen steht ein Notfallkontakt zur Verfügung, dessen Nummer in den Reiseunterlagen angegeben wird.
45.7 Granite & Lakes behält sich vor, bei Buchungen mit verdächtigen oder betrügerischen Zahlungsmustern die Buchung abzulehnen oder zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen zu verlangen. Dies dient dem Schutz aller Kunden und der Integrität unseres Geschäftsbetriebs. Bei Zahlungen mit gestohlenen Kreditkarten oder anderen betrügerischen Methoden behalten wir uns vor, die Buchung zu stornieren und die zuständigen Behörden zu informieren.
45.8 Bei Reisen mit Mietwagen oder eigenem Fahrzeug trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, der Parkregelungen und der technischen Anforderungen an das Fahrzeug. Bußgelder und Gebühren, die durch Verstöße des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Granite & Lakes haftet nicht für Schäden, die durch Verkehrsverstöße, Fahruntüchtigkeit oder unzureichende Fahrzeugkenntnisse des Kunden verursacht werden.
45.9 Für Reisen in Naturschutzgebiete, Nationalparks und UNESCO-Welterbestätten gelten besondere Besucherregeln, die in den Reiseunterlagen und durch die Reiseleitung erläutert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten und zur Erhaltung der sensiblen Ökosysteme beizutragen. Betreten gesperrter Bereiche, Füttern von Wildtieren, Mitnehmen von Pflanzen oder Gesteinsproben sowie Lärmbelästigung können zu behördlichen Sanktionen und zum Ausschluss von der weiteren Reiseteilnahme führen.
45.10 Granite & Lakes dokumentiert alle wesentlichen Vereinbarungen schriftlich oder in Textform. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde wird gebeten, wichtige Vereinbarungen schriftlich festhalten zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden. Korrespondenz per E-Mail gilt als Textform im Sinne des § 126b BGB.
45.11 Bei Streitigkeiten über die Auslegung einzelner Bestimmungen dieser AGB ist eine einvernehmliche Klärung im Vordergrund. Unser Kundenservice unter [email protected] und unter +49 30 8472 6193 steht Ihnen für die außergerichtliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zur Verfügung. Wir bemühen uns, jede Beschwerde sorgfältig zu prüfen und innerhalb angemessener Frist eine Lösung anzubieten.
45.12 Die in diesen AGB enthaltenen Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Rechtsänderungen passen wir diese AGB an, soweit erforderlich. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und AGB-Fassungen, sofern nicht eine neuere Fassung ausdrücklich vereinbart wurde.
45.13 Granite & Lakes führt Bücher und Unterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Rechnungen, Buchungsbestätigungen und Korrespondenz werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und auf Anfrage des Kunden bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde kann Kopien seiner Vertragsunterlagen jederzeit anfordern.
45.14 Bei der Berechnung von Fristen in Tagen gelten Kalendertage, sofern nicht ausdrücklich Werktage angegeben sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz von Granite & Lakes in Berlin, endet die Frist am nächsten Werktag. Dies gilt für Stornofristen, Zahlungsfristen, Mängelanzeigen und Rücktrittsfristen gleichermaßen.
45.15 Der Kunde bestätigt mit der Buchung, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Eine Kopie der AGB wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung oder auf Anfrage zugesandt. Die AGB sind dauerhaft unter terms-and-conditions.php abrufbar; der Kunde sollte sie vor jeder Buchung lesen und bei Fragen unseren Kundenservice kontaktieren.
46.1 Die Rechtspflege dieser AGB obliegt der Geschäftsführung der Granite & Lakes Reisen GmbH. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass gesetzliche Änderungen, insbesondere im Reisevertragsrecht, im Personenbeförderungsrecht und im Datenschutzrecht, zeitnah berücksichtigt werden. Kunden werden über wesentliche Änderungen, die bestehende Verträge betreffen könnten, in gesetzlich vorgeschriebener Weise informiert.
46.2 Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit kooperieren wir mit Banken, Versicherungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen und Zahlungsdienstleistern zur Abwicklung von Zahlungen. Für die Verarbeitung von Zahlungsdaten gelten die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dienstleister sowie unsere Datenschutzerklärung unter privacy-policy.php. Granite & Lakes speichert keine vollständigen Kreditkartendaten auf eigenen Servern, sofern nicht gesetzlich erforderlich.
46.3 Bei der Durchführung von Reisen in grenznahe Regionen können kurze Ausflüge in angrenzende Staaten des Schengen-Raums Bestandteil des Programms sein. Für derartige Ausflüge gelten die Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates. Der Kunde ist verpflichtet, gültige Reisedokumente mitzuführen. Granite & Lakes informiert vor Reisebeginn über geplante Grenzübertritte und erforderliche Dokumente.
46.4 Granite & Lakes weist ausdrücklich darauf hin, dass Reiseleistungen wetter- und naturabhängig sein können. Wanderungen, Bootsfahrten, Führungen im Freien und ähnliche Aktivitäten können bei ungünstigen Wetterbedingungen angepasst, verschoben oder durch gleichwertige Alternativen ersetzt werden. Der Kunde erkennt an, dass der Reiseveranstalter in solchen Fällen bemüht ist, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht, sofern die Reise insgesamt durchgeführt wird.
46.5 Für besondere Anlässe wie Hochzeitsreisen, Jubiläumsreisen und Familientreffen bieten wir individuelle Programmgestaltung mit besonderen Arrangements an. Dekoration, besondere Menüs, Überraschungen und exklusive Locations können auf Anfrage organisiert werden. Solche Leistungen werden gesondert kalkuliert und in der Individualvereinbarung festgehalten. Stornobedingungen für maßgeschneiderte Sonderleistungen können von den Standardbedingungen abweichen.
46.6 Unsere Reiseprogramme können Elemente enthalten, die barrierefreie Teilnahme einschränken, etwa Wanderungen in unwegsamem Gelände, historische Gebäude ohne Aufzug oder Transportmittel ohne rollstuhlgerechten Zugang. Wir beraten Sie vor der Buchung ehrlich über die Eignung der Reise für Ihre individuellen Bedürfnisse und empfehlen gegebenenfalls alternative Programme, die besser geeignet sind.
46.7 Bei Buchungen über Dritte, einschließlich Reisebüros und Online-Portale, die als Vermittler auftreten, gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen des Vermittlers. Granite & Lakes haftet gegenüber dem Kunden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem nach Maßgabe dieser AGB. Der Kunde wendet sich bei Fragen zur Buchung zunächst an den Vermittler, sofern dieser für die Abwicklung zuständig ist.
46.8 Der Kunde ist verpflichtet, Granite & Lakes unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Durchführung der Reise beeinträchtigen könnten, einschließlich behördlicher Anordnungen, Gerichtsverfahren, Pfändungen oder sonstiger rechtlicher Beschränkungen, die die Reise betreffen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, kann Granite & Lakes Schadenersatz geltend machen, soweit durch die Unterlassung ein Schaden entstanden ist.
46.9 Granite & Lakes behält sich das Recht vor, bei grobem Missbrauch von Rabattaktionen, Gutscheinen oder Treueprogrammen die Inanspruchnahme zu verweigern oder bereits gewährte Vorteile zurückzufordern. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor bei mehrfacher Verwendung nicht übertragbarer Gutscheine, bei Buchungen mit der Absicht, diese unmittelbar nach Nutzung von Rabattaktionen zu stornieren, oder bei Manipulation von Buchungssystemen.
46.10 Alle Angaben zu Reisezeiten, Entfernungen, Fahrzeiten und Programmabläufen in Prospekten und auf der Website sind unverbindliche Richtwerte und können je nach Wetter, Verkehrslage und lokalen Gegebenheiten variieren. Granite & Lakes bemüht sich, die geplanten Zeiten einzuhalten, übernimmt jedoch keine Garantie für die exakte Einhaltung. Der Kunde plant An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise mit ausreichendem Zeitpuffer ein.
46.11 Soweit einzelne Regelungen dieser AGB unklar erscheinen, ist die Auslegung maßgeblich, die dem Zweck dieser AGB und den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Reisevertragsrechts am besten entspricht. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen schriftlichen Vereinbarungen haben die Individualvereinbarungen Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingendem Recht gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vor.
46.12 Granite & Lakes Reisen GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin, E-Mail [email protected], Telefon +49 30 8472 6193, bleibt Ihr zentraler Ansprechpartner für alle vertraglichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Reise. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen eine unvergessliche, sichere und bereichernde Reise durch die schönsten Landschaften Deutschlands und Europas.